Auf den Spuren eines Barbiers in Werne (Teil II)

24.09.2019

Abbildungen von verschiedenen Bartformen in einem Bericht über Bärte, Rasur und das Haarschneiden über die Zeit von 1908-1918. Quelle: Archiv für Alltagskultur in Westfalen, Sammlung Manuskripte, Inv.-Nr. MS 3311.

Auf den Spuren eines Barbiers in Werne (Teil II)

Dörte Hein

Die kürzlich in unserem Blog vorgestellte Konzessionsurkunde für die Ausübung des Barbierhandwerkes in Werne aus dem Jahr 1866, ließ uns auf den darin genannten Barbier Heinrich Köhling und sein Berufsleben neugierig werden. Doch wie und an welchem Ort sucht man am besten, wenn man mehr über eine längst verstorbene Person aus dem 19. Jahrhundert herausfinden möchte? Genau, man stattet dem Archiv jener Stadt einen Besuch ab, in der diese gelebt hat und durchstöbert die dortigen Akten auf mögliche Antworten. So geschehen im Stadtarchiv Werne, wo uns ein Eintrag im Sterberegister erste Anhaltspunkte lieferte. Heinrich Köhling starb am 27. September 1880 in Werne im Alter von 49 Jahren. Demnach war er 35 Jahre alt, als ihm die Konzessionsurkunde ausgestellt wurde.

Bekanntmachung der Errichtung der „Zwangsinnung für das Barbier-, Friseur- und Perückenhandwerk für den Bezirk der Stadt Werne und des Amtes Bockum-Hövel“, in: Stadtarchiv Werne, Bestand A.02.A-2102, Handwerks- und Innungswesen.

Eine weitere spannende Quelle des Stadtarchivs sind die Amts- und Protokollbücher der Bürgermeisterei Werne, die übrigens schon seit Mitte des 18. Jahrhunderts dort geführt wurden. In der darin befindlichen Klassensteuer-Rolle von 1873 findet sich ein Eintrag über Heinrich als Gewerbetreibenden mit einem Jahreseinkommen von 200 Reichstalern und einem Hinweis auf weitere fünf im Haushalt wohnende Personen. Die Tatsache, dass er als einziges Vermögen eine Kuh angab und über keine Bedienstete im Haushalt verfügte, lässt auf einen eher bescheidenen Lebenswandel der Familie schließen.

Will man nun mehr über die familiäre Situation Heinrichs wissen, stößt man im Stadtarchiv in seinem Fall an Grenzen. Erst mit dem „Reichsgesetz über die Beurkundung des Personenstands und die Eheschließung“ von 1875 wurde die staatliche Beurkundung von Geburten, Heiraten und Sterbefällen verpflichtend. Hier konnten die zeitlich sehr viel weiter zurückreichenden Kirchenbücher Abhilfe schaffen.

Ein Blick in die Kirchenbücher der St. Christopherus Pfarrkirche verriet, dass Heinrich mit 24 Jahren die Schuhmachertochter Catharina Haselhof aus Varnhövel ehelichte und zu diesem Zeitpunkt noch wie sein Vater Franz Joseph Köhling das Weberhandwerk ausübte. Die beiden Eheleute bekamen drei Kinder, von denen der Älteste, Franz (geboren 1856), in die beruflichen Fußstapfen seines Vaters Heinrich trat und bis ins hohe Alter als Friseur- und Perückenmacher in Werne ansässig war. Anhand seiner Person lassen sich interessante Entwicklungen des Gewerbes in Werne nachvollziehen.

Abbildungen von „Perücken und Scheiteln“ in dem Versandhauskatalog der Firma Hermann Schellenberg, Erstes deutsches Versandhaus für Damenhaararbeiten, um 1910. Quelle: Archiv für Alltagskultur in Westfalen.

Die im Stadtarchiv Werne aufbewahrten Akten zum Handwerks- und Innungswesen der Bürgermeisterei Werne aus den 1920er Jahren belegen, dass Franz Köhling zusammen mit zehn weiteren Friseur- und Perückenmachern als Gründungsmitglied der „Zwangsinnung für Barbier-, Frisier-, und Perückenhandwerk in Werne und des Amtes Bockum Hövel“ auftrat.

Was verbirgt sich hinter solch einer Zwangsinnung? Eingeführt wurde diese Form von Innung mit dem Handwerkergesetz von 1897, wonach der Beitritt zu einer solchen Innung allen zu einem Handwerk gehörenden Gewerbetreibenden vorgeschrieben war.  Zu den Aufgaben der Innung zählten neben der „Pflege des Gemeingeistes“ und der „Aufrechterhaltung und Stärkung der Standesehre unter den Innungsmitgliedern“ vor allem die „Regelung des Lehrlingswesens“ und die „Abnahme von Gesellenprüfungen“ (§ 2, Statut der Friseur-, Barbier –und Perückenmacher Zwangs-Innung Werne a.d. Lippe 1924). Die Mitglieder hatten sich außerdem an einen gemeinsamen Geschäftscodex zu halten, der „unlauteres Geschäftsgebaren, wie marktschreiende Reklame, oder die öffentliche Ankündigung von nicht üblichen Gratisangeboten oder von Schleuderpreisen, welche mit dem Werte der angebotenen Ware oder Leistungen in offenbarem Mißverhältnis stehen“ untersagte. Allerdings durfte den Mitgliedern keine Beschränkungen in der Preisfestlegung auferlegt werden (§ 10).

Mit dem Tod Franz Köhlings am 2. Februar 1930 endete seine Mitgliedschaft in der Innung jenes Gewerbes, welches er und sein Vater Heinrich über insgesamt 64 Jahre lang ausgeübt haben. Das Beispiel der Familie Köhling zeigt einmal mehr, wie lohnenswert ein Archivbesuch bei der Suche nach Antworten sein kann und dass sich bei einer Archivrecherche meist zahlreiche neue und interessante Anknüpfungspunkte finden lassen.