Ursprünglich wurde diese Mahlanlage in der Ortschaft Westrup (heute Gemeinde Stemwede im Kreis Minden-Lübbecke) errichtet. Einen Nachfolgebau translozierte man in den 1960er-Jahren in das LWL-Freilichtmuseum Hagen.
Die Bauerschaft Westrup war im 18. Jahrhundert Teil des Kirchspiels Wehdem, das zum mindischen Amt Rahden und somit zum preußischen Herrschaftskomplex zählte. Als der Landesherr im Jahr 1702 das dortige Mühlenwesen untersuchte, existierten im gesamten Amtsgebiet lediglich eine Wind- sowie eine Rossmühle unter territorialer Hoheit. Alle anderen Mahlanlagen gehörten dem Adel, geistlichen Institutionen oder Bauern. Vor allem der seit 1713 regierende preußische König Friedrich Wilhelm I. (1688–1740) erhoffte sich von den Mühlen lukrative Einnahmen; er witterte „fette Beute“. Der Monarch bemühte sich deshalb, alle Mahlstätten unter seine Kontrolle zu bringen. Fortan sollten alle leibfreien Untertanen ihr Getreide ausschließlich in königlichen Mühlen mahlen lassen, wozu sie in Bezirke eingeteilt wurden. Die landesherrlichen Beamten ließen daraufhin im gesamten Fürstentum Minden sowie in den übrigen preußischen Teilen Westfalens Mahlanlagen errichten. Im Kirchspiel Wehdem entstanden zwei hölzerne Bockwindmühlen, in Hartenfeld und Hollwede. Der König verpachtete sie an den örtlichen Amtmann, der seinerseits einen Müller oder Knecht bestellte. Zur Hollweder Mühlen mussten 197 Personen aus der Bauerschaft Westrup sowie 139 Eingesessene des Wehdemer Ortsteils Mesenkamp ihr Getreide bringen.
Ab den 1760er-Jahren mehrte sich allerdings Kritik an diesem Vorgehen. Seitens der Obrigkeit war man ernüchtert hinsichtlich des erwarteten wirtschaftlichen Nutzens: Die Bauwerke mussten regelmäßig kostenintensiv gewartet werden. Aber auch die Mahlgenossen waren nicht zufrieden. Sie beschwerten sich über korrupte Müller oder ließen ihr Getreide widerrechtlich in privaten Mühlen verarbeiten. König Friedrich II (1712–1786) verkaufte seine königlichen Mahlbetriebe daher in Erbpacht. An der Hollweder Bockwindmühle zeigte jedoch zunächst niemand Interesse, da „diese Mühle schlecht gelegen“ sei, wie der Rahdener Amtmann bemerkte. Schließlich erklärte sich der Müller Johann Wilhelm Schaaff im Jahr 1771 doch bereit, die Anlage für 65 Reichstaler zu erwerben; dieser Betrag lag weit unterhalb des veranschlagten Wertes in Höhe von über 550 Reichstalern. Dennoch genehmigte der Preußenkönig das Vorhaben. Neben der Erbkaufsumme hatte Schaaff eine jährliche Pacht über 121 Reichstaler zu entrichten.
Schon wenige Monate nach der Besitznahme wandte sich der neue Eigentümer an die landesherrlichen Beamten der Kriegs- und Domänenkammer in Minden. Seine Bockwindmühle sei „die allerbaufälligste“ im gesamten Umland, unter anderem weise das Dach Löcher auf. Außerdem hätten die Bauern auf den anliegenden Grundstücken Bäume angepflanzt, die der Mühle den Wind nähmen. Deshalb plante Schaaff, die gesamte Anlage umzusetzen: Ins Auge gefasst hatte er ein Grundstück in der Westruper Heide, ungefähr „eine halbe Viertelstunde“ Fußmarsch vom bisherigen Standort entfernt. Die Westruper Landwirte wehrten sich aber gegen das Vorhaben, da sie den Bauplatz als dringend benötigte Viehweide angeblich nicht entbehren könnten. Darüber hinaus kämpfte Schaaff mit einem weiteren Problem: Er lebte in der bei der Bockwindmühle befindlichen Rossmühle; ein eigenes Müllerwohnhaus existierte nicht. Die Kriegs- und Domänenkammer war in dieser Hinsicht einsichtig und genehmigte 1772 die Errichtung eines solchen Gebäudes.