Bernd Hammerschmidt
Vor etwa 100 Jahren wurden in Lengerich die Rufe nach einer öffentlichen Badeanstalt lauter, die einer Stadt von 12.000 Einwohner*innen angemessen sein sollte. Erste Planungen führten allerdings zu keinem Ergebnis.
1926 flammte die öffentliche Debatte um eine Badeanstalt wieder auf. Ein junger Leserbriefschreiber appellierte in der Lengericher Zeitung vom 17. Juli 1926 an die Amtsväter: „Schafft eine Badeanstalt! Bringt ihr das fertig, so fördert ihr die Gesundheit eurer Kinder und helft damit am Wiederaufbau des deutschen Vaterlandes.“ Damit waren zwei Aspekte benannt, die in der folgenden Debatte um eine Badeanstalt wiederholt auftauchen sollten. Ein Gegenargument formulierte Lehrer Wilhelm Schürmann von der Deutschen Demokratischen Partei, indem er auf die schwierige finanzielle Lage der Stadt hinwies und die Bevölkerung zur Geduld aufrief.
Eine Lösung zeichnete sich erst ab, als der Arzt Dr. Schultebeyring ein Grundstück an der Ringeler Straße, auf dem sich seine Fischteiche befanden, zum Kauf und zur Umgestaltung als Badeanstalt anbot. Nach längeren Verhandlungen konnten sich beide Seiten auf einen für die Stadt Lengerich akzeptablen Preis für den Erwerb der beiden westlichen Fischteiche einigen und am 9. Mai 1928 beschloss die Stadtverordnetenversammlung „mit 13 Stimmen gegen 7 Stimmen bei 2 Stimmenthaltungen“ die „Errichtung einer Badeanstalt.“ Geplant wurde ein Freibad mit Schwimm- und Planschbecken, Brausen und „Auskleideräumen“; auf die angedachten Wannenbäder musste man aus finanziellen Gründen verzichten. Die Lengericher Zeitung beschrieb diesen Beschluss als „zum Besten der Volksgesundheit“. Diesen Aspekt betonte auch der Abgeordnete Schmidt (SPD), der darauf hinwies, dass die Mehrheit der Bevölkerung kein eigenes Badezimmer zu Hause habe. Für die Stadt Lengerich bedeutete diese Entscheidung die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 45.000 RM.