Die „Ordnungh“ des Generals von Tilly für Coesfeld, 1623

14.03.2023 Niklas Regenbrecht

Die „Ordnungh“ des Generals von Tilly für Coesfeld, StadtA Coesfeld.

Norbert Damberg

1623 schlugen sich die kaiserlichen Truppen und die des Christian von Braunschweig (1599 – 1626) in der Nähe von Stadtlohn. Diese Schlacht im Lohner Bruch war eines der zentralen Gefechte des 30-jährigen Krieges und bedeutete fürs erste eine Befriedung des Münsterlandes.

Christian hatte mit seinen Truppen fast überall in Westfalen, angefangen in Paderborn über Soest und Lippstadt, eine verheerende Brandspur hinterlassen. Auch das Münsterland blieb nicht verschont. Der Kaiser beauftragte deshalb auf dem Reichstag in Regensburg 1622 Johann T’Serclaes Tilly (1559 – 1632) gegen Christian und dessen Verbündeten Ernst von Mansfeld (1580 – 1626) vorzugehen – nicht weniger gewalttätig als seine Gegner und nicht weniger brutal waren die Auswirkungen für die Zivilbevölkerung. Tilly, der in der Folge seiner Ernennung von seinem Dienstherrn Maximilian von Bayern (1573 – 1651) geadelt worden war, eilte der schlechte Ruf aller Kriegsteilnehmer voraus.

Die münsterländischen Städte hatten sich geweigert, irgendeinen Heerführer in ihren Mauern aufzunehmen. Zum einen hatten sie schlechte Erfahrungen gemacht, weil die Rechnungen nicht bezahlt wurden, die Städte trotzdem geplündert wurden und so die Bevölkerung verarmte, zum anderen brachten die Soldaten Krankheiten, Unordnung und Gewalt in die ansonsten wohlgeordneten Städte und zum dritten bangten die Städte um ihre Neutralität, denn es war nicht ausgemacht, ob die katholische oder die evangelische Seite die Oberhand behalten würde. Und die Räte in den münsterländischen Städten waren insgeheim noch konfessionell eher reformiert oder lutherisch ausgerichtet, während ihr Landesherr der katholische Bischof von Münster war.

Die „Ordnungh“ des Generals von Tilly für Coesfeld, StadtA Coesfeld.

Am 06. August 1623 kämpften die Truppen von Christian von Braunschweig zwei Tagesmärsche von Coesfeld entfernt im Lohner Bruch gegen die unter Tilly zusammen gezogenen Verbände. Der Sieger Tilly soll 9400 Gefangene gemacht haben, auf beiden Seiten fielen insgesamt mehr als 4000 Soldaten.

In einem Schreiben forderte der siegreiche General vom Rat der Stadt Coesfeld zwingend, die gefangen genommenen Fürsten und Obersten aufzunehmen. Was er nicht schreibt, ist, dass sie bares Geld wert waren, denn sie wurden nur gegen eine jeweils von ihrer Familie zu leistende Lösegeldzahlung frei gelassen. Das Lösegeld strich General von Tilly als Teil seiner Kriegsbeute ein. Über 300 Obristen und Fürsten sollen so nach Coesfeld gekommen sein; Teile der Beute wie die seinerzeit modernsten, aus Amsterdam stammenden Kanonen wurden auf dem Marktplatz ausgestellt: aus Stolz über den Sieg aber auch als Drohung gegen etwaige rebellische Städter.

Das kaiserliche Wachpersonal musste seitens der Coesfelder versorgt werden. Was das bedeutete, hielt Tilly am 12. Oktober 1623 in einer an den Rat der Stadt gerichteten „Ordnungh“ fest:

Ein Hauptmann sollte danach pro Tag vier Maß Wein, 20 Maß Bier, 20 Pfund Brot, 12 Pfund Fleisch, zwei Hennen, ein halbes Schaf oder Kalb erhalten.

Die „Ordnungh“ des Generals von Tilly für Coesfeld, StadtA Coesfeld.

Einem uniformierten Leutnant, Fähnrich und Quartierer standen acht Maß Bier, acht Pfund Brot, vier Pfund Fleisch, ein Viertel von einem Schaf oder Kalb zu und ein Knecht „in der Musterung“ bekam immerhin noch zwei Pfund Fleisch, drei Pfund Brot und drei Maß Bier pro Tag.

Auch an die Pferde wurde gedacht. Sie sollten neben Heu und Stroh alle drei Tage einen Scheffel Hafer bekommen. Natürlich gehörten auch weitere städtische Aufwendungen, die als „servis“ bezeichnet wurden, zur Versorgung: So musste den Soldaten Brennholz, Kerzen, Salz und dergleichen mehr unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Gnädigerweise ordnete Tilly an, dass es jedem seiner Soldaten, dem die Zuteilung nicht genüge, freistehe, in der Stadt seinen weiteren Bedarf gegen Geld zu decken. Immerhin ist nicht bekannt, dass die Stadt zur Übernahme des Soldes der Soldaten verpflichtet gewesen wäre – so sollte es 1632 beispielsweise den Bürger:innen von Wasserburg ergehen.

Die Schlacht von Stadtlohn war für die Sieger ein lukratives Geschäft, auch deshalb, weil jegliche Kosten der Kriegsführung auf die umwohnende Bevölkerung abgewälzt wurden. Sie musste nicht nur um Leib und Leben, sondern auch um ihre Subsistenz bangen.

Dass die finanziellen und Sachleistungen der Ortansässigen für die Kriegsparteien schriftlich fixiert wurden, war im 30jährigen Krieg kein Einzelfall, viele dieser Ordnungen haben sich aber leider nicht erhalten. Umso schöner, dass im Coesfelder Archiv noch eine solche „Ordnungh“ überliefert ist. 

 

Quellennachweis: StadtA Coesfeld A 02.01.20 fol 29r – 30r: Ordnungh