Schwerpunkt Arbeit(en): Der Krammetsvogelfänger

27.02.2026 Niklas Regenbrecht

„Krammetsvogelfänger Stille mit seiner Tagesbeute“, bei Kattenvenne, November 1917, Fotograf Hermann Reichling, Archiv für Alltagskultur in Westfalen, 0000.07211.

Niklas Regenbrecht

Auch ein Berufsbild, glücklicherweise (hierzulande) ein ausgestorbenes: der Vogelfänger. Bis zum Ende des 19. Jahrhunderts war es verbreitete Praxis Jagd auf Singvögel zu machen. Mit den in den Jahren 1888 und 1908 in Kraft getretenen Vogelschutzgesetzen des Deutschen Reiches wurde dieser Jagd zumindest offiziell ein Ende bereitet.

Exotische Vögel fielen vielfach der Modebranche zum Opfer und mussten insbesondere ihre Federn auf imposanten Damenhüten lassen. Federn, wie jene des Paradiesvogels oder des Straußes waren koloniales Handelsgut und für eine gewisse Zeitspanne ein hochpreisiges Luxusgut.

Die heimischen Singvögel hingegen gehörten seit Langem zum menschlichen Speiseplan. In Westfalen und anderswo war aus diesem Grund der Krammetsvogelfang verbreitet. Die Krammetsvögel, heute wird die Art zumeist als Wacholderdrossel bezeichnet, leben in halboffenen Landschaften, an Waldrändern und in feuchtem Gelände.

Gefangen wurden sie mithilfe von Netzen und Schlingen. Die Fangvorrichtungen wurden mal als Vogelherd, als Stiege oder als Dohnen bezeichnet. Bei den Dohnen genannten Schlingen erstickten die Vögel kopfüber beim Versuch an einen befestigten Köder, z.B. Wacholderbeeren, zu gelangen. Insbesondere diese Art des Fanges und die Empörung darüber waren eine Triebfeder für das Entstehen der Vogelschutzbewegung, die über entsprechende Vereine und ihre Lobbyarbeit den Weg zu den Vogelschutzgesetzen ebnete. Zugleich waren die Vogelschutzbewegungen national und international eine der Wurzeln der Naturschutzbewegung.

Hermann Reichling (1890-1948), langjähriger Direktor des Westfälischen Provinzial-Museums für Naturkunde in Münster, sowie „Naturfotograf und Naturschutzpionier“, wie ihn ein Ausstellungskatalog charakterisiert, dokumentierte den Krammetsvogelfang im Münsterland. In einer Fotoserie lichtete er zwischen 1916 und 1924 – als der Vogelfang eigentlich schon verboten war – Vogelfänger im Münsterland ab. 

Krammetsvogelfang bei Vadrup, Aufrichten der Fangnetze unter Mithilfe von Hermann Reichling (links), November 1916, Archiv für Alltagskultur in Westfalen, 0000.07220.

Über den Krammetsvogelfang im Sauerland hingegen berichteten in den 1950er Jahren zwei Gewährspersonen und Zeitzeugen an die Volkskundlichen Kommission für Westfalen. Während auf den Fotografien von Reichling eher ältere Männer als Vogelfänger zu sehen sind, beschreibt Heinrich Schauerte vor allem die Herstellung der Fallen als Tätigkeit von Hütejungen. Heinrich Schauerte (1882-1975), Theologe und Professor für religiöse Volkskunde in Paderborn berichtete aus eigener Erfahrung in seiner Jugend als Bauernsohn im sauerländischen Nordenau bei Schmallenberg.

„Die Herstellung solcher Dohnen für den Vogelfang war eine Beschäftigung für uns Hütejungen, wenn wir während der damals noch langen und späten Herbstferien im September und Oktober das Vieh auf freier, noch nicht eingezäunter Weide und auf abgeernteten Feldern und Wiesen hüten mußten. Wir nannten die Dohnen Stricker. […]

Neben uns Hütejungen beteiligten sich auch Erwachsene am Vogelfang, für die er einen kleinen Nebenverdienst abwarf. Ein Briefträger aus Oberkirchen, der täglich die Postsachen nach Nordenau und in einige andere Dörfer zu bringen hatte, hing in dem Wäldchen an der Straße nach Nordenau seine Stricker auf und kontrollierte diese dann auf seinen Botengängen.“

Auch der Förster und die Waldarbeiter des örtlichen Barons beteiligten sich am Vogelfang. Im städtischen Milieu war die Tätigkeit jedoch schon negativ konnotiert: 

„Ich erinnere mich an eine Episode aus meiner Gymnasiastenzeit in Paderborn aus dem Jahre 1898. Ein Schüler, der nicht viel konnte, wurde von einem Lehrer gefragt: „Wo kommst du her?“ Er antwortete: „Aus dem Sauerlande.“ Darauf sagte ihm der Lehrer: „Dann geh‘ nach Hause und fang Krammetsvögel!“

Auch Schauerte beschreibt die Fangmethode als „qualvollen Tod“ für die Vögel. Diese wurden dann an Gasthöfe geliefert, die sie entweder als Mahlzeiten zubereiteten oder ihrerseits weiterverkauften. „Der Preis für die Vögel betrug 11 bis 18 Pfennige das Stück.“ Durch die entsprechenden Verbote „schwand zwar ein Stück Romantik aus unserer Jugendzeit, aber auch eine üble Form der Tierquälerei.“

Zeichnungen der Fangvorrichtungen von Clemens Schnell, 1958.

Clemens Schnell (1903-1972) aus Hagen berichtete ebenfalls über den Krammetsvogelfang im Sauerland, allerdings nicht aus eigener Anschauung, sondern anhand dessen, was er von älteren Menschen gehört hatte. Auch legte er den Fokus auf die technische Beschreibung der Fangvorrichtungen, der Dohnen beziehungsweise der Dohnenstiege, die er auch in entsprechenden Zeichnungen festhielt. Bedingt allein schon durch den Vogelzug, konnte es sich beim Krammetsvogelfang nur um einen Nebenerwerb handeln. Schnell kennt und nennt nur ein Beispiel eines ambitionierteren Vogelfängers:

„Der Bruder eines Landwirts half seinem Bruder zur Zeit der Saat und Ernte. Die übrige Zeit verrichtete er Gelegenheitsarbeit und schlug sich so mit seiner Familie durchs Leben. Wenn jedoch der Vogelzug begann, widmete er sich nur noch dem Krammetsvogelfang. Es war in der Zeit um 1890. Die ganze Familie war bis in die Nacht herein mit dem rupfen der Vögel beschäftigt, die in die 1 ½ Stunden weit entfernt liegende Stadt Plettenberg an Geschäfte und Wirtschaften verkauft wurden. Er erhielt für Weindrosseln 11 Pfg. pro Stück und für Wacholderdrosseln 15-20 Pfg. pro Stück. So hatte er im Herbst einen Nebenverdienst von etwa 100 Taler, also mehr als ein Knecht im ganzen Jahr verdiente. Dadurch wurden andere neidisch und gingen ebenfalls auf den Vogelfang. […] Erst als der Fang polizeilich verboten war und er wiederholt wegen Übertretung des Vogelschutzgesetzes bestraft worden war, zog er von dort wieder fort und betätigte sich als Bauarbeiter.“

Seinen Text schloss Schnell im Herbst 1958: „Jetzt naht schon der fünfzigste Herbst, – die Zeit zur Anlage des Dohnenstieges ist da, – seit Inkrafttreten des Vogelschutzgesetzes, aber keine Hand rührt sich mehr zu dieser Tierquälerei, die man damals als echt weidmännisch betrachtete.“ Ob andere Jäger diesen Vogelfang als „waidmännisch“ ansahen sei dahingestellt. Der Fall zeigt aber, dass gesetzliche Maßnahmen im Naturschutz wirken, auch wenn es länger dauern kann, bis sich an Verbote gehalten wird. Und dass die entsprechenden Personen auch problemlos eine andere Beschäftigung finden können.

Wäre der Beruf des Krammetsvogelfängers nicht durch gesetzliches Verbot ausgestorben, wäre über kurz oder lang am Ende noch seine Grundlage ausgestorben, der Krammetsvogel selbst. So ist nur sein Name verschwunden – der Krammetsvogel ist jetzt als Drossel bekannt.

 

Quellen und Literatur

Heinrich Schauerte: Krammetsvögelfang im Sauerlande, 1957, Archiv für Alltagskultur in Westfalen, MS01199 (veröffentlicht auch in: Rheinisch-westfälische Zeitschrift für Volkskunde, 1957, S. 260-262 und in veränderter Form: Krammetsvögelfang in alter Zeit, in: De Suerlänner 1961. Heimatkalender für das kurkölnische Sauerland, S. 81-82).

Clemens Schnell: Bericht über die Krammetsvögel und ihren Fang im Sauerland, 1958, Archiv für Alltagskultur in Westfalen, MS01326.

Bernd Tenbergen: Vogelfang in alter Zeit. Krammetsvogelfänger im Münsterland, in: Ders.: Westfalen im Wandel. Von der Mammutsteppe zur Agrarlandschaft, Gütersloh 2002, S. 68-71.

Johannes Hofmeister, Stephan Sagurna, Ulrike Gilhaus, Bernd Tenbergen: Naturfotograf und Naturschutzpionier. Die Fotosammlung Dr. Hermann Reichling (1890-1948), Steinfurt 2016