Niklas Regenbrecht
Auch ein Berufsbild, glücklicherweise (hierzulande) ein ausgestorbenes: der Vogelfänger. Bis zum Ende des 19. Jahrhunderts war es verbreitete Praxis Jagd auf Singvögel zu machen. Mit den in den Jahren 1888 und 1908 in Kraft getretenen Vogelschutzgesetzen des Deutschen Reiches wurde dieser Jagd zumindest offiziell ein Ende bereitet.
Exotische Vögel fielen vielfach der Modebranche zum Opfer und mussten insbesondere ihre Federn auf imposanten Damenhüten lassen. Federn, wie jene des Paradiesvogels oder des Straußes waren koloniales Handelsgut und für eine gewisse Zeitspanne ein hochpreisiges Luxusgut.
Die heimischen Singvögel hingegen gehörten seit Langem zum menschlichen Speiseplan. In Westfalen und anderswo war aus diesem Grund der Krammetsvogelfang verbreitet. Die Krammetsvögel, heute wird die Art zumeist als Wacholderdrossel bezeichnet, leben in halboffenen Landschaften, an Waldrändern und in feuchtem Gelände.
Gefangen wurden sie mithilfe von Netzen und Schlingen. Die Fangvorrichtungen wurden mal als Vogelherd, als Stiege oder als Dohnen bezeichnet. Bei den Dohnen genannten Schlingen erstickten die Vögel kopfüber beim Versuch an einen befestigten Köder, z.B. Wacholderbeeren, zu gelangen. Insbesondere diese Art des Fanges und die Empörung darüber waren eine Triebfeder für das Entstehen der Vogelschutzbewegung, die über entsprechende Vereine und ihre Lobbyarbeit den Weg zu den Vogelschutzgesetzen ebnete. Zugleich waren die Vogelschutzbewegungen national und international eine der Wurzeln der Naturschutzbewegung.
Hermann Reichling (1890-1948), langjähriger Direktor des Westfälischen Provinzial-Museums für Naturkunde in Münster, sowie „Naturfotograf und Naturschutzpionier“, wie ihn ein Ausstellungskatalog charakterisiert, dokumentierte den Krammetsvogelfang im Münsterland. In einer Fotoserie lichtete er zwischen 1916 und 1924 – als der Vogelfang eigentlich schon verboten war – Vogelfänger im Münsterland ab.