Sebastian Schröder
Kirchenbücher geben vordergründig Auskunft über Taufen, Trauungen und Beerdigungen und enthalten mitunter die Namen der Konfirmandinnen und Konfirmanden. Kurzum: In ihnen verzeichnet ein Pfarrer oder Geistlicher sogenannte kirchliche Amtshandlungen. Die Eintragungen im ersten Kirchenbuch der Gemeinde (Bad) Holzhausen setzen mit den Taufen und Trauungen des Jahres 1674 ein, wobei bei den Eheschließungen für die Jahrgänge 1676 bis 1686 keine Daten vorliegen. Hinweise auf Trauerfälle finden sich erstmals für das Jahr 1681, während die Konfirmandenlisten mit dem Jahr 1694 beginnen. Somit legte Pfarrer Daniel Lübbersen zwar ein Kirchenbuch an, doch erst unter dessen Nachfolger, dem ab 1681 amtierenden Johann Jacob Cato, kam es zu der noch Jahrhunderte später geläufigen Drei- beziehungsweise Vierteilung (Taufen, Konfirmationen, Eheschließungen, Todesfälle). Pfarrer Cato setzte also in gewisser Weise Maßstäbe weit über seine eigene Amtszeit hinaus. Dennoch sollte man nicht davon ausgehen, dass alle seine Nachfolger nach dem gleichen Muster vorgingen. Vielmehr lassen sich stetig Veränderungen nachweisen. Manche Pfarrer notierten mehr, manche weniger, manche fügten den Kirchenbüchern besondere Nachrichten hinzu, andere beließen es bei den nackten Daten und Fakten. In einigen Fällen erfährt man etwas über Todesumstände oder zur Biografie der Eheleute, Eltern oder Verstorbenen, während andere Geistliche dazu eher schwiegen. Demnach ist Kirchenbuch nicht gleich Kirchenbuch; es gibt viele Unterschiede und Facetten. Trotzdem erfährt man zwischen den Zeilen weit mehr, als man zunächst beim ersten Blick auf Taufen, Trauungen und Beerdigungen erwarten würde. Im Folgenden soll diesbezüglich das Begräbnisregister, das Pfarrer Cato zwischen 1681 und bis zu seinem Tod Ende 1701 über ungefähr zwanzig Jahre führte, näher studiert werden.
Für gewöhnlich verzeichnete Johann Jacob Cato Todesfälle seiner Gemeindemitglieder in recht knapper Form. Beispielsweise trug er zu einer Beerdigung vom 21. Juni 1681 ins Kirchenbuch ein: „Herm Nunnenkamp aet[atis] 51 Jahr.“ Man erfährt folglich, dass Herm Nunnenkamp im Alter von 51 Jahren verstorben war. An welchem Tag genau der Mann seine Augen für immer geschlossen hatte, bleibt indes unbekannt. Und ebenfalls verrät Pfarrer Cato nicht, ob der Verblichene aus Holzhausen, Heddinghausen, Glösinghausen, Dummerten oder (sehr wahrscheinlich) Knöttinghausen stammte. Ein bisschen genauer wurde der Geistliche, wenn er Kinder oder Jugendliche zur letzten Ruhestätte geleitete: „Den 6. Julii [1681] Balß Althofs Tochter Hedewig Agnes aet[atis] 8 Jahr.“ Manche Ehefrauen nannte er namentlich, in anderen Fällen hingegen begnügte sich der Pfarrer mit dem Namen des Gatten und nunmehrigen Witwers: „Den 30. Dezember 1682 Jürgen Ungers Frau aet[atis] 41 Jahr.“ Nur selten und in besonders spektakulären Fällen äußerte sich Cato zur Todesursache. Etwa habe Trin Maria Steinbeck, die 38-jährige Ehefrau von Johan Henrich Blomenkamp im November 1698 drei Tage und drei Nächte in den Wehen gelegen und sei schließlich verstorben, ohne ihr Kind entbunden zu haben. Bei einem Arbeitsunfall kam der 19-jährige Johan Caspar Horstmann im Juli 1699 ums Leben. Beim Sägen von Dielen auf dem Dachboden stürzte er herab und ein Holzbalken fiel auf seinen Unterleib. Und im Juli beziehungsweise August 1697 muss in der Gemeinde eine Pockenepidemie grassiert haben, der gleich mehrere Kinder zum Opfer fielen, wie Cato ausdrücklich erörterte.
Kurz und knapp – so könnte man den Stil der Eintragungen charakterisieren. Meistens jedenfalls. Denn mitunter fügte der Geistliche wenige weitere Informationen hinzu, die gleichwohl viel über Leben und Alltag der Menschen am Ende des 17. Jahrhunderts verraten.
Zum Beispiel heißt es ja oft, die Bevölkerung früherer Jahrhunderte sei nicht so mobil gewesen. Doch beim aufmerksamen Studium der Kirchenbücher kommen Zweifel an dieser These auf – Migrationsbewegungen lassen sich bereits damals ausmachen. Beispielsweise bestattete Pfarrer Cato am 12. Januar 1698 die 64-jährige Esther Meyer, die Ehefrau von Herm Detmers. Sie kam ursprünglich aus der holsteinischen Stadt Tönning. Und Anfang Februar 1684 starb der gebürtig aus dem thüringischen Harpersdorf stammende Maurergeselle Hans Tiene im Alter von 50 Jahren. Im Frühjahr 1681 wurde der dreijährige Sohn von „Hanß Maurer“, der gebürtig aus Tirol stammte, beerdigt. Aus einem späteren Eintrag erfährt man noch mehr über den Handwerker: Der Maurer Hans Heiderich wurde 44-jährig am 11. März 1701 von Pfarrer Cato begraben. Er und seine Familie hatten sich demzufolge im Kirchspiel Holzhausen niedergelassen, wo Hans Heiderich als Maurer seinen Lebensunterhalt verdiente. Wann er seine frühere Heimat Tirol verließ, bleibt freilich unklar. Und auch über die Gründe erfährt man nichts. Dennoch zeigt das Beispiel des Maurers, dass Menschen bereits im 17. Jahrhundert durchaus mobil gewesen sind. Noch ein weiterer Aspekt ist bemerkenswert: Hans Heiderich war „Röm[isch] Cat[olischer] Religion“, wie Pastor Cato bemerkte. Dennoch wurde der Maurer auf dem Holzhauser Friedhof von einem protestantischen Geistlichen bestattet –, ohne dass dies zu erkennbaren Kontroversen geführt hätte.
Der Maurer Hans Heiderich war beileibe kein Einzelfall. Enge Kontakte zwischen katholischen und evangelischen Gläubigen lassen sich mehrfach belegen. Beispielsweise starb im Sommer 1694 Anna Gerdruth Schmid, die Gattin von Jürgen Schäper, im Alter von 43 Jahren. Ursprünglich sei sie „papistisch“, also katholisch, gewesen und wohl bei ihrer Eheschließung zur protestantischen Konfession konvertiert. Im Alter von nur einem Viertel Jahr verstarb im Juli 1684 Johan Claus, das unehelich geborene Kind von Agnes Engels Horstmeyer. Gezeugt hatte sie den Säugling mit einem „pap[istischen] Feldscher“, das heißt einem katholischen Militärwundarzt.
Dass Kinder außerehelich gezeugt wurden, kam offenbar gar nicht so selten vor – und zwar nicht bloß in bäuerlichen Kreisen. Demnach starb in einem Alter von sechs Tagen im Juni 1693 Franz Ernst, der Sohn der „Madame“ von Schele zur Hudenbeck, den diese mit dem Leutnant von Beesten gezeugt hatte. In diesem Fall handelte es sich jedoch nicht um einen Ehebruch, denn sowohl das Fräulein von Schele als auch der Militärangehörige von Beesten waren nicht verheiratet. Dagegen verhielt es sich bei der Affäre von Anna Alheit Hüttemeyer und Gerd Schmid aus Holzhausen anders: Schmid war mit einer anderen Frau verheiratet. Die verbotene Liebschaft fiel auf, weil Anna Alheit Hüttemeyer schwanger geworden war. Weil sie sich des „Ehebruchs“ schuldig gemacht hatte, wurde die Frau deshalb mit der Todesstrafe belegt und gepfählt, also durch das Aufspießen auf einen Pfahl hingerichtet. Es folgte ein unehrenhaftes Begräbnis in aller Stille, „ohn[e] Klang u[nd] Gesang“, ohne Gebete; Pfarrer Cato sprach davon, man habe die Frau „eingescharrt“. Übrigens wurde Gerd Schmid nicht bestraft. Insofern künden die Kirchenbücher auch von Rechtspraktiken am Ende des 17. Jahrhunderts.
Ein unehrenhaftes Begräbnis in aller Stille drohte ebenfalls ungetauft Verstorbenen. Deshalb und weil die Säuglingssterblichkeit sehr hoch war, wollte die damalige Bevölkerung Neugeborene möglichst rasch taufen lassen. Nicht selten erblickt man daher im Sterberegister den Eintrag, dass die Hebamme oder eine andere bei der Geburt zugegen gewesene Person eine Nottaufe durchgeführt habe. Peter Kemner im Baumhaus musste gleich zweimal den Tod eines Kindes nur kurz nach der Geburt miterleben. Zunächst verstarb am 17. Februar 1696 einer seiner Zwillingssöhne, „so in der Nothtauffe Johan Bernd genennt worden.“ Vier Jahre später überlebte sein „Söhnl[ein]“ die Geburt am 14. März 1700 nur um wenige Minuten. Er war „von d[er] Hebamme in der Nothtauffe genennet Johan Henrich“.
Aus amtlichen Unterlagen, Steuerverzeichnissen oder Landmessungsregistern lässt sich sehr gut ablesen, welche Personen in einer Ortschaft über Besitzungen verfügten. Dabei bleiben nichtbesitzende oder unterbäuerliche Schichten sowie Nichtsesshafte gänzlich unbeachtet. Die Kirchenbücher können Hinweise auf ihre Existenz bieten. Etwa erfährt man, dass die Eheleute Frans Brinckman und Anna Kieling in den 1690er-Jahren als Dienstleute auf dem Gut Crollage lebten, ehe die Gattin 46-jährig im Februar 1692 beerdigt wurde. Ungefähr ein Jahr später starb „die alte Viehmeyersche“ mit 60 Jahren. Ihren genauen Namen erfährt man nicht, gleichwohl wird ersichtlich, dass die betagte Dame im Viehhaus des Adelssitzes Holzhausen lebte. Der Schäfer des Gutes Brüggehof, Jürgen Halm, beklagte im September 1701 den Tod seiner anderthalbjährigen Tochter Margarethe Agnes – es handelt sich um eines der wenigen Zeugnisse über sein Wirken in dem Herrenhaus.
Mitunter verzeichnete Pfarrer Cato explizit, wenn er „arme“ Menschen zur letzten Ruhe geleitete. Sein Eintrag „paup[er]“ (das heißt arm) verdeutlichte wohl, dass er in diesen Fällen nicht die sonst zu zahlenden Bestattungsgebühren verlangte. So starb im Alter von nur zehn Wochen im August 1701 Anna Christina, die Tochter von Hans Meyer aus Soest, „eine[m] arme[n] Soldat[en] mit einer lahmen Hand“. Während nicht ersichtlich wird, weshalb sich Hans Meyer im Kirchspiel Holzhausen aufhielt, ist dies im Fall des gebürtig aus Osnabrück stammenden Johan Rudolph Mönning anders. Mit seiner gesamten Familie zog er durch die Gemeinde, um zu betteln. Der Holzhauser Geistliche Cato erklärte, Mönning befinde sich auf „Bettlerreise“. Währenddessen sei der nur etwas mehr als ein Jahr alte und „arme“ Sohn Johann Christoph David erkrankt, in Holzhausen verstorben und auf dem dortigen Friedhof bestattet worden. Folglich können die Kirchenbücher auch eine Quelle darstellen, um Armut zu erforschen.
Die vorgestellten Beispiele belegen, wie viele Informationen in Begräbnisregistern zwischen den Zeilen enthalten sind – für die Tauf- und Trauverzeichnisse ließen sich ähnliche Erkenntnisse gewinnen. Mitnichten handelt es sich bei diesen Aufzeichnungen aus der Feder des Pfarrers bloß um schnöde Notizen zu kirchlichen Amtshandlungen. Ganz im Gegenteil bieten sie Einblicke in Alltag, Leben und Sterben in einer ländlichen Gemeinde am Ende des 17. und am Übergang zum 18. Jahrhundert.