Ein Vertrag mit sieben Siegeln: Der „Borgholzhausener Landfrieden“ von 1344

18.08.2026 Niklas Regenbrecht

Als „Borgholzhausener Landfrieden“ erlangte dieser Vertrag vom 27. Mai 1344 Bekanntheit. An der Pergamenturkunde sind die sieben Siegel der Aussteller zu erkennen, NLA OS, Dep 3 a 1 Stadt Osnabrück – Hauptarchiv – Urkunden, Nr. 355a.

Sebastian Schröder

Im Mittelalter gehörten Fehden, Scharmützel und kriegerische Kontroversen zum Alltag der örtlichen Bevölkerung. Auch die Gegend von Borgholzhausen blieb von handfesten Auseinandersetzungen nicht verschont. Das hing nicht zuletzt mit dem Standort der Burg Ravensberg zusammen, eine von insgesamt vier Landesburgen der ravensbergischen Grafen. Burgen bildeten Herrschafts- und Verwaltungszentren, waren zudem Ausdruck landesherrlicher Macht und dadurch mitunter Ziel feindlicher Truppen. Denn der territoriale Herrschaftsanspruch blieb nicht immer unwidersprochen. Benachbarte Fürsten machten Grenzverläufe oder Rechte streitig; ebenso versuchten lokale Adlige, eigene Machtbefugnisse auszudehnen. Fehden und Kriege galten dabei als ein legitimes Mittel, um derartige Ziele durchzusetzen. Gleichwohl waren sich die mächtigen Herren der negativen Folgen einer solchen Politik durchaus bewusst. Brandschatzungen, das Verschleppen von Vieh oder Lebensmitteln sowie das Plündern der Ernteerträge schadete nämlich der lokalen Bevölkerung und damit letztlich auch der Prosperität des jeweiligen Herrschaftsbereichs. Deshalb begannen die Landesherren ab dem Spätmittelalter, sogenannte „Landfriedensbündnisse“ zu schließen. Mit diesen Verträgen versicherte man sich gegenseitigen Schutzes – bestenfalls sollten kriegerische Dispute dadurch vermieden werden.

So kamen am 27. Mai 1344 der Osnabrücker Bischof Gottfried von Arnsberg, Graf Bernhard von Ravensberg, Vertreter des Osnabrücker Domkapitels und des Adels sowie Abgesandte der Städte Osnabrück und Herford an einem unbekannten Ort zusammen, um ein solches Bündnis zu schließen. In der Forschung erhielt dieser auf Pergament und in niederdeutscher Sprache geschriebene sowie mit den sieben Siegeln der Beteiligten versehene Vertrag, der in mehrfacher Ausfertigung die Zeiten überdauerte, den Titel „Borgholzhausener Landfrieden“. Ein genauer Blick auf den Inhalt des Dokuments verrät, wie es zu dieser Namensgebung kam.

Zunächst bestimmten die Vertragsparteien, dass in der Region zwischen den Städten Osnabrück und Herford sowie den bestehenden ravensbergischen Burgen Ravensberg, Limberg (heute Stadt Preußisch Oldendorf) und Sparrenburg bei Bielefeld keine weiteren Burganlagen gebaut werden dürften. Mit Nachdruck und gemeinsam wolle man verhindern, dass der lokale Adel weitere Festungen in dieser Region etablierte. Damit beabsichtigten die Landesherren vermutlich, ein Erstarken des Adels zu verhindern. Allerdings war den Vertragspartnern selbstverständlich bewusst, dass die Adligen sich nicht sonderlich von einem Stück Pergament beeindrucken ließen und stattdessen weiterhin eigene Burgen errichteten. Sollte es diesbezüglich zu Fehden kommen, sicherten sich Bischof und Graf sowie die beteiligten Städte Bündnistreue zu. Jede der Parteien wollte im Kriegsfall Soldaten rekrutieren und einen Teil zu den Kosten beitragen. Das Kriegsgeschehen und die Erhebung einer Steuer zur Finanzierung der Kämpfe sollte ein eigens einberufener Ausschuss regeln. Dieser setzte sich zusammen aus zwei Dienstmannen des Osnabrücker Bischofs, aus zwei Osnabrücker Ratsangehörigen, den Bürgermeistern der Herforder Alt- und Neustadt sowie den Adligen Alhard von dem Bussche und Lippold von Kerssenbrock auf Seiten des Grafen von Ravensberg. Die Sitzungen des Ausschusses sollten in Borgholzhausen stattfinden – daher erklärt sich auch der spätere Name des Vertragswerkes.

Interessant ist, dass bei der Beschlussfindung im Ausschuss das Prinzip der Stimmenmehrheit galt und damit der Modus der Entscheidungsfindung eindeutig festgelegt wurde. Zusätzlich fungierten die oben genannten acht Bevollmächtigten als Schiedsrichter, sofern zwischen den Vertragsparteien Streit ausbrechen sollte. Demzufolge handelte es sich nicht bloß um ein Schutzbündnis nach außen, sondern zusätzlich um ein System zur Verhinderung von Kontroversen zwischen den Beteiligten. In Kraft treten sollte der Kontrakt übrigens zu Weihnachten 1344 und insgesamt drei Jahre Gültigkeit besitzen – selbst wenn innerhalb dieses Zeitraums einer der Landesherren versterbe. Tatsächlich schloss Bernhard von Ravensberg am 16. September 1346 für immer die Augen; mit ihm erlosch das Geschlecht der Ravensberger im Mannesstamm.

Der „Borgholzhausener Landfrieden“ vom 27. Mai 1344 stellt sich als ein bedeutsames Zeitzeugnis dar. Denn die Urkunde kündet von einer Epoche, in der Fehden an der Tagesordnung waren. Aber sie zeugt ebenfalls davon, wie man seinerzeit versuchte, Frieden zu sichern und wie die Landesherren sich gegen ein Erstarken des lokalen Adels zur Wehr setzten.

 

Quelle: Niedersächsisches Landesarchiv, Abteilung Osnabrück, Dep 3 a 1 Stadt Osnabrück – Hauptarchiv – Urkunden, Nr. 355a.