Eine Kampfansage im „Twitter-Stil“. Oder: Drei Zeilen lippischer Geschichte um 1400

14.07.2026 Niklas Regenbrecht

LAV NRW OWL, L 1/Lippische Landesherrschaft (Urkunden), Nr. 651 (Vorderseite).

Sebastian Schröder

Es handelt sich bloß um einen Dreizeiler auf einem kleinen, länglichen Stück Papier, sozusagen – modern gesprochen – um eine Ansage im „Twitter-Stil“, die allerdings eine große Sprengkraft besaß: Der Adlige Lambert von Bevessen erklärte den Edelherren Simon und Bernhard zur Lippe die Fehde. Wörtlich verlautbarte er, er wolle ihr Feind sein. Grund des Konflikts war eine nicht näher bezeichnete Auseinandersetzung der Edelherren mit dem Adeligen Reineke von der Lippe, mit dem Lambert von Bevessen wohl ein Bündnis geschlossen hatte. Rückseitig drückte er sein Siegel auf das Papier; Reste des schwarzen Wachses und Bruchstücke des Siegels haben sich bis heute erhalten. Dagegen fehlen Orts- und Datumsangaben; immerhin lässt sich die Schrift als „gotische Kursive“ identifizieren, die ab dem Spätmittelalter allmählich als Gebrauchsschrift aufkam und bis in das 16. Jahrhundert hinein in den Kanzleien verwendet wurde. Zugegeben: Das ist ein ziemlich langer Zeitraum und für eine genaue Datierung eher unbefriedigend.

Sogleich stellen sich deshalb mehrere Nachfragen: Wann könnte Lambert von Bevessen das Schriftstück besiegelt haben? Welcher Simon und welcher Bernhard werden eigentlich konkret angesprochen – schließlich gab es ja mehrere Träger dieses Namens in dieser lippischen Herrscherfamilie? Und weshalb sah sich Lambert von Bevessen zu dem weitreichenden Schritt veranlasst, den Edelherren zur Lippe den Fehdehandschuh hinzuwerfen?

Zur Beantwortung dieser Fragen ist ein Blick in die Aufzeichnungen des lippischen Archivars Johann Ludwig Knoch (1712–1808) hilfreich. Als Knoch in Diensten der lippischen Landesherren begann, die bis dato ungeordneten Akten und Urkunden zu sortieren, verfuhr er nach dem sogenannten Pertinenzprinzip – er ordnete die ihm vorliegenden Dokumente also nach Sachthemen. Seine Ordnungskategorien vermerkte er zumeist auf den Schriftstücken selbst. Im Fall der undatierten Urkunde von Lambert von Bevessen ist der Begriff „Fehd“ zu erkennen. In einem zweiten Schritt verzeichnete Knoch die derart geordneten Unterlagen in Findmitteln, denen er kurze Inhaltsangaben hinzufügte. Zwar konnte Knoch ebenfalls kein genaues Datum präsentieren, aber er hat durch Vergleiche mit anderen Urkunden bemerkt, dass noch andere lokale Adlige mit den Edelherren zur Lippe verfeindet waren. Unter anderem gelobte Ernst von Modeksen den lippischen Landesherren Simon und Bernhard Bündnistreue, wenn es zur gewaltsamen Auseinandersetzung mit Reineke von der Lippe käme. Letztgenannter Reineke war mit Lambert von Bevessen verbündet; es kam demzufolge zur Parteibildung zweier gegnerischer Lager. Diese Urkunde, mit der Ernst von Modeksen den Edelherren Gefolgschaft verspricht, ist exakt datierbar, nämlich auf den Tag beziehungsweise die Nacht vor dem Geburtstag der heiligen Jungfrau Maria 1402 – womit der 8. September gemeint ist. Man darf daher stark davon ausgehen, dass Lambert von Bevessen ungefähr im Jahr 1402 den lippischen Edelherren die Fehde erklärte – ein genaues Datum, mithin der Beginn der etwaigen kriegerischen Auseinandersetzung zwischen den verfeindeten Parteien bleibt zwar nach wie vor unbekannt, doch in den Urkunden sind eindeutige Indizien enthalten: Alles spitzt sich auf das Jahr 1402 zu.

LAV NRW OWL, L 1/Lippische Landesherrschaft (Urkunden), Nr. 651 (Rückseite).

Die erste der Fragen, nämlich diejenige nach der Datierung der kurzen Urkunde Lamberts von Bevessen, konnte demzufolge ansatzweise geklärt werden, womit nunmehr auch bekannt ist, welcher Simon und welcher Bernhard angesprochen werden: 1402 hatte Simon III. zur Lippe (um 1340–1410) die Landesherrschaft inne. Um 1340 geboren, hatte er 1360 die Herrschaft angetreten – freilich nicht über ein „geeintes“ Lippe, sondern über mehrere fragmentierte, mehr oder weniger fest miteinander verbundene Besitztitel. Erbteilungen waren seinerzeit durchaus an der Tagesordnung. Simon III. strebte in dieser Situation danach, seine Macht auszubauen. Diese Politik blieb nicht ohne Folgen; Simon III. trat in Konflikt mit mehreren Adligen und Herren der Region – unter ihnen Graf Otto VI. von Tecklenburg, der mit einer lippischen Prinzessin verheiratet war. In dieser aufgewühlten Lage ließ Simon III. am Jahresende 1368 das „Pactum unionis“ verkünden. Konkret bestimmte der Edelherr, dass die Herrschaft Lippe fortan nie mehr geteilt werden dürfe – dieser Grundsatz galt übrigens de jure bis zum Ende des Fürstentums Lippe. Schlussendlich mündete die Kontroverse zwischen Simon III. und dem Grafen zu Tecklenburg in einer über Jahrzehnte schwelenden gewaltsamen Auseinandersetzung, die als „Lippisch-Tecklenburgische Fehde“ in die Geschichtsbücher einging. Erst 1400 und 1401 vereinbarten die Konfliktparteien Friedens- und Waffenstillstandsverträge. Um diese Zeit übernahm Simons III. Sohn Bernhard VI. (um 1370–1415) immer stärker herrschaftliche Verantwortung, da sein Vater mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen hatte. Folgerichtig traten Vater und Sohn nicht selten gemeinsam auf beziehungsweise wurden zusammen adressiert – so wie auch in der Urkunde Lamberts von Bevessen.

Auch auf die zweite Frage hat sich also eine Antwort ergeben: Die Edelherren Simon und Bernhard lassen sich eindeutig zuordnen. Mit den Tecklenburgern hatten sie Frieden geschlossen, doch wäre es falsch, von einer ausnahmslos friedlichen Phase der lippischen Geschichte zu sprechen. Denn andernorts entfachten neue Konfliktherde. Beispielsweise verbrüderten sich Simon III. und Bernhard VI. im Juni 1403 mit dem erbenlosen Grafen Hermann von Everstein. Die Lipper sicherten Hermann eine Pension zu, im Gegensatz versprach der alternde Graf den Lippern Herrschaftsrechte zwischen Holzminden und Hameln. Allerdings schielten auch die Welfen auf die Eversteiner Herrschaft, sodass es zur „Eversteiner Fehde“ kam, die bis 1409 andauerte – letztlich mit dem Ergebnis, dass die Edelherren zur Lippe auf die Herrschaft verzichten mussten.

Und was hat Lambert von Bevessen mit all dem zu tun? Wie lässt sich seine Rolle in einer von Fehden und Konflikten geprägten Zeit einordnen? Exakte Antworten fehlen derzeit noch. Vermutlich ist eine Verbindung zu den zahlreichen Auseinandersetzungen anzunehmen, die die Lipper mit dem Paderborner Bischof führten. Aber exakt lässt sich dies beim jetzigen Forschungsstand nicht sagen.

Die Geschichte birgt also noch ein paar Geheimnisse. Und dennoch: Der unscheinbare Dreizeiler Lamberts von Bevessen aus dem Jahr 1402 verrät viel zur lippischen Lokalgeschichte; viel mehr, als ein flüchtiger Blick auf das Dokument zunächst vermuten ließe. Insofern lohnt es sich, genau hinzuschauen und zwischen den Zeilen zu lesen – das gilt für die vorliegende, aber ebenso für zahlreiche andere Urkunden, die faszinierende Zeugen des Mittelalters darstellen.

 

Quelle: Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Abteilung Ostwestfalen-Lippe, L 1/Lippische Landesherrschaft (Urkunden), Nr. 651: Fehdeankündigun des Lambert Bevesen gg. Simon III. zur Lippe u. d. Sohn Bernhard VI. wg. Reineke von der Lippe, [1402]. Der vollständige Urkundentext lautet: „Weret juncher Symon vnd juncher Bernd heren to der Lyppe dat yk Lambert Beuesen wyl yuwe vyent syn vm[m]e Reyneken wyllen van der Lyppe vnd wyl des myne ere an ys vorwart, hebben ghes[chehen] vnder myne ing[esegel] Lambert Beuesen.“