Interessant ist auch der Blick auf die Herkunft der betroffenen Personen: 20 von ihnen stammten gebürtig nicht aus dem Amt Borgholzhausen, sondern waren aus beruflichen Gründen hierher verzogen. Dabei übten sie in allen Fällen einen Beruf als Arbeiter oder Arbeiterin beziehungsweise als Dienstangestellte oder Knecht in der Landwirtschaft aus. Dies gilt ebenfalls für die im Amtsbezirk geborenen Betroffenen, die aus einfachen sozialen und gesellschaftlichen Verhältnissen stammten. Somit kann man bilanzieren, dass die Opfer von Zwangssterilisationen dem Arbeitermilieu und nicht der alteingesessenen bäuerlichen Bevölkerung zuzuordnen sind. Offensichtlich erfuhren diese Menschen im ländlich geprägten Umfeld des Amtes Borgholzhausen eher Ausgrenzung und Verfolgung, während Nachkömmlinge größerer landwirtschaftlicher Besitzungen nicht zu den Opfern von Zwangssterilisationen zählten. Dieser Befund muss sicherlich als ein Spezifikum des Amtes Borgholzhausen gelten, weil aus anderen Regionen Westfalens andere Ergebnisse bekannt sind – bemerkenswert ist dieser Aspekt dennoch.
Zur sozialen Herkunft der Betroffenen lassen sich weitere Aussagen treffen: Viele durchlebten eine schwierige häusliche und familiäre Situation, genossen nur eine geringe Bildung, verfügten in nur wenigen Fällen über einen Berufsabschluss. Mitunter hatten die Behörden bereits im Jugendalter fürsorgeerzieherische Maßnahmen angeordnet, entsprechend befanden sich diese Menschen schon früh auf dem Radar der Instanzen. Wer eine solche von Brüchen, Arbeitslosigkeit, schwierigen finanziellen Verhältnissen und mangelhafter Bildung geprägte Biografie aufwies, wurde schnell als „schwachsinnig“ eingestuft. Daher verwundert es kaum, dass mindestens 21 Betroffene aufgrund von „angeborenem Schwachsinn“ als „Erbkrankverdächtige“ angezeigt wurden – dabei handelte es sich um eine äußerst willkürliche, medizinisch überhaupt nicht zu rechtfertigende Zuschreibung.
Letztlich erweisen sich die 34 Verfahren gegen Menschen aus dem Amt Borgholzhausen vor dem Erbgesundheitsgericht Bielefeld lediglich als Spitze des Eisberges. Denn das Gesundheitsamt des Kreises Halle führte exakt Protokoll über alle Personen, die als „erbkrankverdächtig“ zur Anzeige gebracht worden waren. Für das Amt Borgholzhausen enthält dieses Register mehr als 80 Einträge. Sehr anschaulich belegt diese Auflistung, wer für die Anzeigen verantwortlich zeichnete: Viele Betroffene gerieten bereits als Jugendliche oder Heranwachsende im Rahmen von Schuluntersuchungen unter Verdacht, an einer vermeintlichen Erbkrankheit zu leiden. Außerdem spielten die vor Ort niedergelassenen Ärzte eine nicht zu unterschätzende Rolle. Doch auch die örtlichen Gemeindeschwestern der Diakoniestation zeigten zahlreiche Personen an. Die Gemeindeschwestern waren in der (Kirchen-)Gemeinde bestens vernetzt und kannten sich gut aus; sie wurden bei Krankheitsfällen zu Hilfe gerufen, pflegten und kümmerten sich um erkrankte oder ältere Angehörige. Entsprechend besaßen sie intime Einblicke und stellten ihr Wissen willfährig in den Dienst der nationalsozialistischen Erbgesundheitspolitik.
Als Fazit lässt sich festhalten: Betroffen waren im Amt Borgholzhausen nahezu ausschließlich Menschen sozialschwacher Herkunft beziehungsweise Personen, die ursprünglich nicht aus dem Amtsbezirk stammten und dem Arbeitermilieu zuzuordnen sind. Hinzu lässt sich ein Verfolgungsschwerpunkt dort erkennen, wo die NSDAP besonderen Zuspruch erfuhr. Und schließlich darf der Einfluss der Gemeindeschwestern sowie der örtlichen Ärzte und Lehrkräfte nicht außer Acht gelassen werden.
Erst im Januar 2025 erkannte der Deutsche Bundestag die Opfer von Zwangssterilisationen ausdrücklich als Verfolgte des NS-Regimes an. Für viele der Betroffenen kommt dieser Schritt viel zu spät. Sie sind längst verstorben. Insofern ist der Umgang auch mit dieser Opfergruppe im Nachkriegsdeutschland mehr als unrühmlich gewesen. Umso wichtiger erscheint es, dass das Schicksal dieser Menschen dem Vergessen entrissen wird. Es gilt, das Gedenken wachzuhalten und aufzuklären über systematischen, staatlichen Terror. Niemals mehr sollte jemand aufgrund einer Beeinträchtigung sozial und gesellschaftlich ausgegrenzt, stigmatisiert, verfolgt und misshandelt werden.