Sebastian Schröder
Nördlich des Mittellandkanals, noch so gerade auf Preußisch Oldendorfer Gemarkung, liegt das sogenannte Rummelsbruch. Es befindet sich in unmittelbarer Nähe des Naturschutzgebietes Ellerburger Wiesen und gehört zum Ortsteil Hedem. Ein 20 mal 25 Meter großer Abschnitt des Rummelsbruchs wurde im Jahr 2018 als Bodendenkmal eingetragen. Doch was ist eigentlich das Besondere an dieser Flur? Worauf bezieht sich die Denkmaleigenschaft?
Zunächst einmal sind die archäologischen Befunde zu nennen: Die Wissenschaftler:innen fanden heraus, dass im Hedemer Norden einst eine Speicher- oder Bleichinsel bestand, die von einer Gräfte umgeben war. Aufragende Gebäude haben sich nicht erhalten, trotzdem lässt sich sagen, dass die Insel früher ebenso zu Wohnzwecken diente. Der Volksmund spricht auch von der „Witweninsel“. Ein Blick in die Archive verrät weitere Informationen. Denn vom 1. Oktober 1581 datiert eine pergamentene Urkunde, die von der früheren Funktion der Anlage im Rummelsbruch berichtet. Das Dokument stellte Johann von Münch zur Ellerburg aus. Er beabsichtigte, sich mit Elisabeth von Schloen genannt Tribbe zu vermählen. Deren Eltern hatten ihr einen stattlichen Brautschatz vermacht, der den Eheleuten zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts dienen sollte.
Doch Johann von Münch sorgte sich um die Zukunft. Schließlich gab es weder Renten- und Sozialversicherungen noch Aktien- oder Immobilienfonds, um einen sorgenfreien Lebensabend gewährleisten zu können. Also waren andere Strategien vonnöten. Deshalb verschrieb Johann von Münch seiner Gattin ein sogenanntes Leibgedinge. Sollte er vor seiner Frau versterben, könne sie bestimmte Liegenschaften und Grundstücke bis zu ihrem Tod nutzen. Ihre Wohnung sollte Elisabeth von Schloen genannt Tribbe in der „Behausung zum Rummelsbruch“ nehmen. Zu dieser Stätte gehörten ein Zuschlag, das heißt ein früher zur gemeinen Mark gehöriges Grundstück, ein Kamp, ein Garten und eine Wiese. Bereits Johann von Münchs 1581 verstorbener Vater, Statius, nannte die Besitzungen sein Eigen; dessen Witwe lebte 1581 genau dort. Außerdem versprach von Münch, dass seiner Ehefrau Elisabeth als Witwe die Erträge des Alsweder und Fiesteler Zehnten sowie weiterer Immobilien zufallen sollten. Namentlich erwähnt werden die „Woltstede“ in der Nähe des Rummelsbruchs, der Neue Kamp, der Dussenkamp, der Sandersche Garten, der Zuschlag beim Kokemoor und der große Teich. Überdies durfte die adlige Dame Holz schlagen und sammeln, Fische im Mesenteich, Benkhauser und zwei anderen Teichen fangen sowie ihr Vieh in der Mark weiden lassen. Zudem standen ihr umfangreiche Getreidelieferungen zu: Roggen, Gerste und Hafer hatten einerseits die zeitigen Besitzer der Ellerburg und andererseits mehrere eigenbehörige Bauern des Gutes zu entrichten. Einige der Eigenbehörigen mussten außerdem Dienste leisten, etwa beim Bestellen und Bewirtschaften der genannten Ländereien. Den Pächter der Ellerburger Wassermühle verpflichtete Johann von Münch, seiner Ehefrau Roggen zu mahlen. Ferner sollte Elisabeth von Schloen genannt Tribbe nach ihres Gatten Ableben in den Genuss von 14 Schweinen kommen, die die eigenbehörigen Landwirte zu liefern hatten. Sofern Johann von Münch noch vor seiner Mutter sterben sollte, die ja zum Zeitpunkt der Beurkundung im Haus im Rummelsbruch lebte, dürfe Elisabeth von Schloen genannt Tribbe die Ellerburg solange weiterhin bewohnen, bis ihre Schwiegermutter ebenfalls verstorben sei.