Jannik Richter
Wer sich mit dem Themenfeld „Fotografie/Film und KI/AI“ auseinandersetzt, wird feststellen, dass viele (vermeintliche) Gewissheiten in Bezug auf die Authentizität und den Wahrheitsgehalt von Fotografie und Film durch die neuen Technologien (erneut) radikal infrage gestellt werden. Daher war es an der Zeit, dass die Kommission Fotografie innerhalb der Deutschen Gesellschaft für empirische Kulturwissenschaft sich mit diesem Themenfeld befasst. Gemeinsam mit der LWL-Kommission Alltagskulturforschung für Westfalen, dem LVR-Institut für Landeskunde und Regionalgeschichte, dem RuhrMuseum/Zentrum für Fotografie, Essen und der Universität Tübingen/Institut für Medienwissenschaft hat die Kommission am 24. und 25. September 2026 in Münster eine Tagung unter dem Titel „Echt jetzt? Fotografie/Film und KI/AI“ veranstaltet.
In seiner inhaltlichen Einführung knüpfte Ulrich Hägele vom Institut für Medienwissenschaft der Universität Tübingen an ein Standartwerk der Angewandten Kulturwissenschaft an, nämlich Hermann Bausingers Publikation „Volkskultur in der technischen Welt“. Hiervon ausgehend nahm Hägele eine Positionsbestimmung von ‚künstlicher Intelligenz‘ für die visuelle Kultur in fünf Kategorien vor: als Imitationssystem, als Mittel der Erzeugung von Sentimentalität, als Mittel zur Historisierung, als parodistisches, aber auch als propagandistisches Mittel. Anhand zahlreicher Beispiele konnte er nicht nur belegen, wie verbreitet visuelle KI-Erzeugnisse bereits sind, sondern auch wie sie bereits Alltag und Sehgewohnheiten verändern.
Mit dem Titel „Risiken und Nebenwirkungen: Fragen von recht und Glaubwürdigkeit“ war das erste Panel der Tagung überschrieben. Für den ersten Vortrag hatten die Organisator:innen passenderweise eine Juristin gewählt. Weite Teile der Gesellschaft sind sich zwar einig, dass eine rechtliche Regulation der neunen Technologie sinnvoll und notwendig ist. Welche Möglichkeiten den Europäern angesichts der international tätigen Tech-Riesen in diesem Feld bleiben, ist allerdings fraglich. Über die derzeit bestehenden Regulatorien (beispielsweise AI-Act) und die aus dem deutschen Urheber- und Personenschutzrecht erwachsenden Verpflichtungen informierte die Juristin Pia Pillokat in ihrem Vortrag. Dabei (und in der anschließenden Diskussion) zeigte sich, dass es nach wie vor nicht unerhebliche rechtliche Grauzonen gibt und dass angesichts der massenhaften Verbreitung von KI-Produktionen auch die Frage nach den Möglichkeiten und Grenzen einer strafrechtlichen Verfolgung von Verstößen virulent ist.
Nach diesem rechtlichen Überblick befasste sich die Informatikerin Simone Rehm mit technischen und ethischen Fragen rund um die KI als Generator von Bildern, Videoclips und Musik. Rehm beschrieb in ihrem Referat die KI als Werkzeugset, aber auch als „Plagiatsmaschine“. Besonders die Anthropomorphisierung der Technik (beispielsweise durch Verwendung von menschlichen Namen und Pronomen) beschrieb Rehm als hochproblematisch. Sie schloss ihre Ausführungen mit dem dringenden Appell, sich auf Standards und Regularien zu verständigen. Speziell im wissenschaftlichen Kontext gelte es, Reliabilität, Validität und Evidenz als wissenschaftliche Grundwerte nicht leichtfertig aufs Spiel zu setzen, indem beispielsweise KI-generierte (Bild-)Inhalte ungeprüft übernommen und weitergegeben werden.
Um die Themenfelder Authentizität und Wahrheit kreiste auch der Beitrag von Vanessa Zallot und Luca Schaffer. In Auseinandersetzung mit Hito Steyerles These der dokumentarischen Unschärferelation loteten sie die Gültigkeit von Unschärfe als Beleg für dokumentarische Wahrheit aus. Haftet dem unscharfen Foto die Aura der Authentizität an, ist es also ein letztes Residuum dokumentarischer Wahrheit oder kann nur dann ein Wahrheitsanspruch behauptet werden, wenn mit Hilfe von KI einem vermeintlichen Bedürfnis nach scharfen und intimen fotografischen Einsichten nachgekommen wird? Beobachten wir derzeit eine Verschiebung hin zum „dokumentarischen Fühlen“?
Aus einer kunsttheoretischen Perspektive näherte sich dann Maja Jerrentrup aus Landshut an den Themenkomplex Fotografie und KI an. Erkenntnisleitende Frage war für sie, ob KI-Modelle Kunst erschaffen können. Anhand einer Reihe von Definitionen von Kunst ist sie in Intensivinterviews mit zehn kunstaffinen Probanden, die selbst fotografierten, der Frage nachgegangen, wie die Interviewten KI-generierte Bildwerke einschätzten. Schnell wurde dabei deutlich, dass die Befragten sich nicht auf einen überindividuell gültigen Kunstbegriff beriefen. Stattdessen hing, was als Kunst gesehen wurde, häufig neben persönlichen Vorlieben vor allem vom kulturellen Kontext der Befragten ab. Jerrentrup kommt zu dem Ergebnis, dass es angesichts einer Vielfalt an Kunstbegriffen und Zugängen zu Kunst nicht zielführend sei, ‚künstlicher Intelligenz‘ generell den Status als Kunstwerkzeug abzusprechen. Stattdessen sei zu fragen, welche Funktion den KI-Werkzeugen in der Kunst im Einzelnen zukomme und wie der Kunstbegriff in der KI-technisierten Welt anzupassen sei.
Unter dem Titel „Analoge und digitale Entstehungsparadigmen: Arbeiten mit und gegen KI“ ging es im zweiten Panel der Tagung um konkrete Anwendungsbeispiele wie beispielsweise den Umgang von Amateurfotografen mit den Möglichkeiten der Bildbearbeitung durch KI, die Nadine Kulbe, Mitarbeiterin im ISGV in Dresden, in ihrem Beitrag skizzierte. Während die Befragten der generativen KI eine klare Absage erteilten, waren sie einer Bildbearbeitung mit Hilfe von ‚künstlicher Intelligenz‘ gegenüber deutlich aufgeschlossener. In dem Beitrag wurde deutlich, dass sich die Akteure bewusst gegenüber dem umfassenden Anspruch der neuen Technologien abgrenzten: Das „Gück des Augenblicks“ – im entscheidenden Moment vor Ort zu sein und den Auslöser zu betätigen – wollten sie sich auf keinen Fallvon einer ‚künstlichen Intelligenz‘ nehmen lassen.
Um einen ethisch und wissenschaftlich angemessenen Umgang mit KI-generierten Bildern ging es im nachfolgenden Vortrag. Timo Saalmann, Leiter der historischen Abteilung der KZ-Gedenkstätte Flossenbürg, ging der Frage nach, wie und mit welchen Folgen der Alltag in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern, hier spezifisch im Arbeitslager Flossenbürg, durch generative KI visualisiert wird/werden kann. Saalmann hob besonders die Wirkung von KI-generierten Visualisierungen hervor, die den Betrachtenden unmittelbare Zeugenschaft vorspiegeln. Mit einfach konsumierbaren Aussagegehalten und emotionalisierenden Inhalten werde in den sozialen Medien Aufmerksamkeit generiert, die sich für die Anbieter auszahle. Detailfehler seien, so Saalmann, in diesem Kontext zwar häufig, würden aber selten bemerkt. Hier seien die wissenschaftlichen Institutionen in der Pflicht, fundierte Darstellungen der Geschichte anzubieten und den einfachen Wahrheiten der sozialen Medien evidenzbasierte Forschung entgegen zu setzen.
Mit der KI-Nutzung für die Darstellung und Vermittlung historischer Themen, Figuren und Objekte befasste sich Lina Ruth Harder, PhD Fellow am Center for Digital Narrative der Universität Bergen. Harder schlug den Begriff „Histobots“ für die Annäherung an historische Persönlichkeiten mittels KI-Modellen vor, und beschrieb den Wechsel von einer quellenbasierten Annäherung an die historische Wahrheit hin zur Erfassung der historischen Wahrscheinlichkeit mittels KI‑Modellen. Sie wies zudem auf Probleme hinsichtlich der Nutzung hin, etwa weil die künstlich erzeugten Wahrscheinlichkeiten stärker an populäre Narrative anknüpfen als an die Quellenüberlieferung. Beispielsweise werde die französische Königin Marie Antoinette auf KI-generierten Visualisierungen oft mit einem Kuchen dargestellt, obwohl ihre Antwort („Lasst sie Kuchen essen“) auf die Problematik einer hungernden Bevölkerung historisch gar nicht überliefert ist. In ähnlicher Weise sei es hochproblematisch wie durch KI-generierte Visualisierungen ethnische Stereotype oder Geschlechterrollen manifestiert würden.
Vom Historischen in die Gegenwart führte sodann André Wunstorf, Stadtfotograf in Berlin, mit seinem Beitrag über die gegenwärtige Stadtfotografie und ihre Beeinflussung durch KI‑Modelle. Wunstorf zeigte anhand seines eigenen fotografischen Wirkens, wie KI-Werkzeuge bei der Bearbeitung von Bildern helfen können, aber auch, dass die Arbeit des Fotografen/der Fotografin letztlich nicht zu ersetzen sei. Er/sie sei es, der/die die Komposition der Bilder plane und die Motive auswähle. Auch gab Wunstorf zu bedenken, dass die Beschränkung auf generative KI einen Verzicht auf eine fotografische Kategorie bedeute, die er als „Beifang“ bezeichnete. Darunter versteht er Fotografien, die für den jeweiligen Auftrag/Zweck unwichtig seien, ihren Wert und ihre Wirkung aber möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt entfalteten. Folgerichtig sei es wichtig, Metadaten und Kontextinformationen der Fotografien akribisch festzuhalten und selbstverständlich auch KI-Bearbeitungen zu dokumentieren.