Sebastian Schröder
Wer sich mit Gartenarbeit beschäftigt, wird bestimmt schon Bekanntschaft mit einigen unliebsamen „Gästen“ gemacht haben: Die Rede ist von Raupen, die häufig als „Schädlinge“ beargwöhnt werden – Berühmtheit erlangten in jüngster Zeit beispielsweise der Buchsbaumzünsler oder der Eichenprozessionsspinner. Neu ist dieses Thema freilich nicht; bereits unsere Vorfahren kämpften gegen gefräßige Raupen. Und insofern kann es durchaus aufschlussreich sein, zu betrachten, wie die Menschen in vergangenen Jahrhunderten gegen vermeintliche Schädlinge vorgingen.
Etwa hatte der preußische Monarch zur Mitte des 18. Jahrhunderts ein Edikt oder „Patent“ über das „Abraupen der Bäume“ erlassen – ein gedrucktes Exemplar erreichte auch die Verwaltungsbehörden der Grafschaft Tecklenburg. Alle Eingesessenen eines bestimmten Distrikts oder einer Stadt waren demzufolge gehalten, Raupen von Bäumen und Hecken abzusammeln und anschließend zu „verbrennen“. Explizit erklärten die preußischen Behörden, dass dazu ein Bündel Stroh entzündet werden solle, um die Tiere zu „versengen“. Insbesondere im Winter beziehungsweise im beginnenden Frühjahr habe man diese Aufgabe zu erledigen, ehe die wärmenden „Sonnen-Strahlen“ die Larven „ausbrüte“. Der König gab das Ziel aus, dass „dieses höchst schädlich[e] und von Jahren zu Jahren sich mehrende Ungeziefer […] ausgerottet und vertilget werden möge.“ Eigentlich läge es im Interesse jedes einzelnen Landwirts oder Gartenbesitzers, selbst aktiv zu werden. Doch die Erfahrung lehre, dass längst nicht alle Landeskinder eigenständig gegen die Ausbreitung der Raupenpopulation vorgingen. Aber was helfe es, wenn nur vereinzelte Garten- und Grundstücksbesitzer gegen das tierische Übel schritten, während die Nachbarn überhaupt gar nicht tätig würden, fragten die landesherrlichen Behördenvertreter eher rhetorisch. Deswegen seien gesetzgeberische Maßnahmen erforderlich.